Geschäftsanteile

Um eine Wohnung unserer Genossenschaft nutzen zu können, ist die Mitgliedschaft in der Genossenschaft erforderlich. Die dabei erhobenen Geschäftsanteile richten sich nach der Größe der jeweiligen Wohnung und können in der Anlage 1 unserer Satzung eingesehen werden.

 

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